Sowohl Geräte, die Funksignale aussenden (Sender), als auch Geräte, die sie lediglich empfangen (Empfänger), werden als Funkanlagen definiert und unterliegen der RED.
Dazu SSV CEO Klaus-Dieter Walter:
In meinen bisherigen Posts (siehe 👉 RED DA Teil 1, 👉 RED DA Teil 2, 👉 RED DA Teil 3, 👉 RED DA Teil 4, 👉 RED DA Teil 5 und 👉 RED DA Teil 6) habe ich u. a. versucht zu klären, wer von der RED DA überhaupt betroffen ist.
Bei mir landen ja auch immer wieder mal etwas kompliziertere Anfragen zur technischen Machbarkeit und zu Entwicklungskosten für Problemlösungen aus dem industriellen Umfeld.
Vor Kurzem ging es um einen „intelligenten Sensor mit Ethernet-LAN-Ausgang“, der erkennen kann, ob ein Betriebsgelände von einer Drohne in einer Höhe von ca. 100 m oder weniger überflogen wird.
Technisch lässt sich eine solche Drohnen-Erkennung unterschiedlich realisieren. Man kann z. B. das RF-Spektrum der Funkverbindung zwischen Drohne und Piloten erfassen und auswerten (in diesem Fall haben wir es mit einem Funkempfänger zu tun).
Auch eine akustische Erfassung mit Mikrofon und anschließender Signalverarbeitung (also erfassen im Zeitbereich, umwandeln in den Frequenzbereich, auswerten per Machine Learning) kommt in Frage – hier werden lediglich Schallwellen genutzt.
Sogar eine aktive oder passive Radarlösung ist denkbar (also wieder Funk, einmal Sender und Empfänger, einmal nur Empfänger). Und auch Kombinationen verschiedener Technologien (Sensorfusion, z. B. RF- plus Sound-Spektren oder Sound plus Radar) sind evtl. zielführend.
Soll das Ganze in der EU auf den Markt, wäre zunächst zu klären, ob die RED zutrifft oder nicht. Im Falle einer Mikrofonanwendung mit Schallwellen ist die Sache klar: Hier muss ich mich nicht um die RED DA Compliance kümmern.
Wenn ich nur den Empfangsteil eines Software-Defined Radio (SDR) für die RF-Datenerfassung nutze, könnte man meinen, dass hier die RED ebenfalls nicht zutrifft. Dem ist aber nicht so.
Sowohl Geräte, die Funksignale aussenden (Sender), als auch Geräte, die sie lediglich empfangen (Empfänger), werden als Funkanlagen definiert und unterliegen der RED.
Das gilt auch für ein passives Radarsystem. Das funktioniert zwar auf den ersten Blick wie die angesprochene Schallwellengeschichte, nur eben mit elektromagnetischen Wellen. Der funktionale Zusammenhang zwischen der Cybersecurity nach dem aktuellen Stand der Technik und dem reinen Empfangsbetrieb lässt sich allerdings nicht immer sicher bestimmen.
Weiterhin ist mir aufgefallen, dass ein Spektrum-Analysator als Messgerät (wie in vielen Laboren) auch unter die RED DA fällt.
Der kann z. B. Frequenzen im Bereich von 9 kHz bis 6 GHz erfassen (und zwar sowohl Schallwellen als auch elektromagnetische Wellen) und hat oft auch eine Ethernet-Schnittstelle für den Zugriff auf die Frequenzspektren.
Die Cybersicherheit ist bei solchen Geräten allerdings noch nicht so weit entwickelt: hier findet man sogar noch Webschnittstellen ohne Passwortschutz …
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